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   BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21   

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BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21 (https://dejure.org/2021,38863)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2021 - 4 B 3.21 (https://dejure.org/2021,38863)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 (https://dejure.org/2021,38863)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 10.81

    Baurecht - Stellplatz - Ausgleichszahlung

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Beschränkt der "Surrogatcharakter" der Stellplatzablöse (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 10.81 -) bzw. der Umstand, dass die Stellplatzablöse eine Sonderabgabe darstellt, das Abschlussermessen einer Kommune bei einem Stellplatzablösevertrag dahingehend, dass die Vereinbarung einer auf das Vorhaben bezogene(n) und/oder zeitlich beschränkten Ablöse wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nicht möglich ist?.

    Soweit die Beklagte mit dem Hinweis auf den Surrogatcharakter der Stellplatzablöse (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 1985 - 4 C 10.81 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 3 S. 3 und vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) und deren Einstufung als Sonderabgabe (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 4 C 5.03 - BVerwGE 122, 1 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 - NVwZ 2009, 837 ) die Nichtbeachtung von revisiblem Recht bei der Anwendung und Auslegung des nicht revisiblen Landesrechts rügt, kann dies eine Zulassung der Revision allenfalls dann rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Rechtssätze ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 20 und vom 22. Dezember 2016 - 4 BN 17.16 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2019 - 4 CN 8.18 - BVerwGE 166, 378 Rn. 29).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Denn die Abweichung ist an enge tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft und kann folglich nicht in generalisierender Weise von der Einhaltung der Vorschriften über die Stellplatzpflicht dispensieren (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 26. Mai 2020 - 9 B 17.710 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 28.07.2020 - 6 B 62.19

    Streit um Auskunft über personenbezogene Daten außerhalb der Personenakte im

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Denn der Verwaltungsgerichtshof hat damit nicht etwa eine Tatsache "ins Blaue hinein" festgestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 6 B 62.19 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Es darf festgestellte Umstände nicht übergehen, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275 Rn. 35; Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 B 74.09 - Buchholz 402.41 Allg.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Haben die Vertragsparteien schon im maßgeblichen Zeitpunkt ausdrücklich Vorsorge für den Fall einer - unerkannten - Nichtigkeit von Teilen der vertraglichen Bestimmungen getroffen, indem sie eine salvatorische (Erhaltungs-)Klausel, auch in Verbindung mit einer Ersetzungsklausel (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 12 Rn. 4), oder eine gegenteilige Vereinbarung über eine Gesamtunwirksamkeit in den Vertrag aufgenommen haben, kann die grundsätzlich dispositive Regelung des Art. 59 Abs. 3 BayVwVfG ggf. insoweit modifiziert werden, als dass im Falle einer salvatorischen Klausel die gesetzliche Vermutung für die Gesamtunwirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 32.93 - BVerwGE 98, 58 ) in ihr Gegenteil verkehrt und die Darlegungs- und Beweislast entsprechend verteilt wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - NJW-RR 1997, 684 und vom 24. September 2002 - KZR 10/01 - NJW 2003, 347; siehe auch BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 Rn. 50).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Haben die Vertragsparteien schon im maßgeblichen Zeitpunkt ausdrücklich Vorsorge für den Fall einer - unerkannten - Nichtigkeit von Teilen der vertraglichen Bestimmungen getroffen, indem sie eine salvatorische (Erhaltungs-)Klausel, auch in Verbindung mit einer Ersetzungsklausel (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 - Buchholz 406.11 § 11 BauGB Nr. 12 Rn. 4), oder eine gegenteilige Vereinbarung über eine Gesamtunwirksamkeit in den Vertrag aufgenommen haben, kann die grundsätzlich dispositive Regelung des Art. 59 Abs. 3 BayVwVfG ggf. insoweit modifiziert werden, als dass im Falle einer salvatorischen Klausel die gesetzliche Vermutung für die Gesamtunwirksamkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1995 - 8 C 32.93 - BVerwGE 98, 58 ) in ihr Gegenteil verkehrt und die Darlegungs- und Beweislast entsprechend verteilt wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - NJW-RR 1997, 684 und vom 24. September 2002 - KZR 10/01 - NJW 2003, 347; siehe auch BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 9 C 8.09 - BVerwGE 138, 244 Rn. 50).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Ein Verfahrensmangel ist im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Fehlt es - wie hier - an einem in dieser Weise verlässlich dokumentierten tatsächlich gebildeten Willen und ist ein solcher auch nicht auf andere Weise nachweisbar, ist auf den mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien abzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. November 2005 - 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 92/11

    Zum Verkauf einer im Staatseigentum stehenden Pipeline an WINGAS - Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2021 - 4 B 3.21
    Maßgebend ist hierfür, ob eine objektive Bewertung ergibt, dass sie den Vertrag auch ohne den nichtigen Teil vernünftigerweise abgeschlossen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - I ZR 92/11 - BGHZ 196, 254 Rn. 54).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 14/08

    Voraussetzungen für die Aufspaltung einer sitttenwidrigen Vertragsklausel

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88

    Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters

  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05

    Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 B 74.09

    Beweiswürdigung; Verfahrensfehler

  • BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung;

  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88

    Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit

  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 4.12

    Bundesrecht; Landesrecht; Verweisung; Bezugnahme; Rezeption; Anknüpfung;

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 BN 17.16

    Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern bei der Aufstellung eines Regionalplans;

  • BGH, 13.03.1986 - III ZR 114/84

    Vereinbarung eines Gesamthonorars für Rechtsanwalts- und Notartätigkeit

  • BGH, 21.02.1989 - KZR 18/84

    Wettbewerbsregeln - Patentlizenz - Patentlizenzvertrag - Nichtangriffsabrede -

  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 139.18

    Löschung personenbezogener Daten in einem Vorgang der polizeilichen Datenbank

  • BVerwG, 13.12.1994 - 4 B 216.94

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit

  • BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19

    Zurückverweisung wegen Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

  • BVerwG, 29.06.1967 - IV C 36.66

    Öffentliche Gewässer (i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 TWG), Unterquerung eines Flusses

  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54
  • BVerwG, 18.10.2023 - 4 BN 8.23

    Nichtzulassung der Revision wegen der Rechtsfrage ob die im Orts- und Landesrecht

    Die Revision ist in einer solchen Fallgestaltung dann zuzulassen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender bzw. dirigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Bestimmung ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 8 und vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 14.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. Auslegung

    Ein solcher Verfahrensmangel liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 24.01.2023 - 2 K 815/22

    Nachweis von Stellplätzen für ein Bauvorhaben; Ablösungsvereinbarung als

    Diese Pflicht - die sogenannte "Naturalverpflichtung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.2004 - 4 C 5.03 - NVwZ 2005, 215 juris Rn. 32) - kann nach § 37 Abs. 6 LBO durch Leistung eines Geldbetrags ersetzt werden, des sogenannten Ablösungs- oder Ablösebetrags (also anstatt die Naturalverpflichtung zu erfüllen deren Ersetzung durch ein Surrogat, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.08.2021 - 4 B 3.21 - juris; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 37 Rn. 66).
  • BVerwG, 24.05.2023 - 4 BN 21.22

    Ausschluss der Inzidentprüfung einer raumordnerischen Zielabweichungsentscheidung

    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.07.2022 - 4 B 12.22

    Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers hinsichtlich

    Es darf festgestellte Umstände nicht übergehen, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 12 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.2022 - 4 B 2.22

    Erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalwürdigkeit eines

    Die Zulassung der Revision kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn dargelegt wird, dass die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Rechtssätze ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, siehe zuletzt etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 BN 46.20 - juris Rn. 4, vom 29. Juni 2021 - 4 B 7.21 - juris Rn. 5 und vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.01.2022 - 4 BN 24.21

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Revision wegen Verfahrensfehlern

    Das Gericht verstößt gegen den Überzeugungsgrundsatz, wenn es bei seiner Überzeugungsbildung von einer Sachverhaltsunterstellung ausgeht, die nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird, und seine Überzeugung nicht auf eine hinreichende Tatsachengrundlage stützt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 4 BN 8.22

    Auslegung und Anwendung des Landesentwicklungsplans

    Denn Geltungsgrund der Bestimmungen des Landesentwicklungsplans bleibt weiterhin der Normensetzungsbefehl des Landesnormgebers (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2013 - 7 C 4.12 - Buchholz 406.27 BBergG Nr. 3 Rn. 14 ff. und Beschluss vom 25. August 2021 - 4 B 3.21 - juris Rn. 5).
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